Der einzige Weg, sich gegen eine Kündigung zu wehren.
Das Wichtigste in Kürze
- Frist ab Zugang der Kündigung
- 3 Wochen
- Zuständig
- Arbeitsgericht
- Erster Termin nach Klageeingang
- meist 2–6 Wochen
- Anwaltszwang in erster Instanz
- nein
- Anwaltskosten der Gegenseite
- trägt jeder selbst
- Gerichtskosten bei Vergleich
- entfallen
- Häufigster Ausgang
- Vergleich
Orientierungswerte. Die Dauer bis zum ersten Termin unterscheidet sich je nach Arbeitsgericht und Auslastung erheblich.