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Kündigung erhalten?

Sie haben drei Wochen. Danach ist die Kündigung wirksam.

Wer sich nicht innerhalb von 21 Tagen wehrt, verliert seinen Arbeitsplatz endgültig und jede Chance auf eine Abfindung. Schicken Sie uns Ihre Kündigung. Sie erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung vom Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Kostenlos und unverbindlich · Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden
Fachanwalt für ArbeitsrechtBerlin & bundesweitRechtsschutz abrechenbar

Wann läuft Ihre Frist ab?

Die Klagefrist beginnt mit dem Tag, an dem die Kündigung bei Ihnen im Briefkasten lag – nicht mit dem Datum auf dem Schreiben.

21
Tage Klagefrist ab Zugang der Kündigung
0€
Für Ihre erste Einschätzung
§ 12a
ArbGG: keine gegnerischen Anwaltskosten in 1. Instanz
1969
Kanzlei in Berlin gegründet

In drei Schritten zur Klage

Sie müssen nichts vorbereiten und nichts vorab bezahlen. Es genügt, wenn Sie uns die Kündigung schicken.
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Kündigung hochladen

Foto oder PDF über das Formular, per E-Mail oder WhatsApp. Dazu kurz Ihre Situation in ein paar Sätzen – mehr brauchen wir zunächst nicht.
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Kostenlose Ersteinschätzung

Ein Fachanwalt prüft Ihre Kündigung auf formale und inhaltliche Fehler und sagt Ihnen ehrlich, wie Ihre Chancen stehen – und ob sich eine Klage lohnt.
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Sie entscheiden

Erst danach entscheiden Sie, ob wir das Mandat übernehmen. Wir klären vorher transparent, was es kostet und was Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt.

Was Sie jetzt auf keinen Fall tun sollten

  • Nichts unterschreiben. Weder einen Aufhebungsvertrag noch eine Abwicklungsvereinbarung noch eine Empfangsbestätigung mit Verzichtsklausel – auch nicht „nur zur Bestätigung des Erhalts“.
  • Nicht abwarten. Die Frist läuft ab dem Tag des Zugangs. Auch wenn Ihr Arbeitgeber Gespräche in Aussicht stellt: Die drei Wochen laufen weiter.
  • Nicht selbst kündigen. Eine eigene Kündigung kostet Sie den Kündigungsschutz und führt fast immer zur Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
  • Die Arbeitslosmeldung nicht vergessen. Melden Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung arbeitsuchend – sonst droht eine Minderung des Arbeitslosengeldes.
Ist Ihre Kündigung überhaupt wirksam?123

Ist Ihre Kündigung überhaupt wirksam?

Viele Kündigungen scheitern nicht am Grund, sondern an der Form: fehlende Unterschrift, falsche Frist, keine Vollmacht, kein Betriebsrat. Wir zeigen Ihnen Punkt für Punkt, worauf wir zuerst schauen.

Zur Prüfliste

Welche Kündigung haben Sie erhalten?

Jede Kündigungsart hat eigene Voraussetzungen – und eigene typische Fehler, an denen sie vor Gericht scheitert.
§ 1 Abs. 2 KSchG

Betriebsbedingte Kündigung

Umstrukturierung, Auftragsrückgang, Stellenabbau. Scheitert häufig an der Sozialauswahl oder an einer freien Stelle, die es doch noch gab.
Abmahnung erforderlich

Verhaltensbedingte Kündigung

Unpünktlichkeit, Arbeitsverweigerung, Verstöße gegen Pflichten. Ohne vorherige einschlägige Abmahnung meist unwirksam.
Krankheit

Personenbedingte Kündigung

Vor allem die krankheitsbedingte Kündigung. Erfordert negative Prognose, Betriebsbeeinträchtigung und Interessenabwägung – eine hohe Hürde.
§ 626 BGB · 2 Wochen

Fristlose Kündigung

Der Arbeitgeber muss innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis kündigen. Diese Frist wird oft versäumt – ein häufiger Angriffspunkt.
Unter Vorbehalt annehmen

Änderungskündigung

Weniger Gehalt, anderer Standort, neue Aufgaben. Sie können unter Vorbehalt annehmen und trotzdem klagen – aber nur binnen drei Wochen.
Besonderer Schutz

Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung

Hier ist die Kündigung ohne behördliche Zustimmung von vornherein unwirksam. Auch Betriebsräte genießen Sonderkündigungsschutz.

Kündigungsschutzklage

Der einzige Weg, eine Kündigung rechtlich anzugreifen. Sie führt in den meisten Fällen nicht zurück an den Schreibtisch, sondern an den Verhandlungstisch.
  • Ablauf von Güte- und Kammertermin
  • Wann das Kündigungsschutzgesetz überhaupt gilt
  • Was passiert, wenn die Frist bereits abgelaufen ist
  • Realistische Erfolgsaussichten

Abfindung

Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nur in Ausnahmefällen. In der Praxis entsteht sie fast immer durch Verhandlung – und die beginnt mit der Klage.
  • Abfindungsrechner nach der Faustformel
  • Was den Betrag nach oben treibt
  • Steuern und Fünftelregelung
  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden
KOSTEN & RECHTSSCHUTZ

Was kostet es, sich zu wehren?

Die Sorge vor den Kosten ist der häufigste Grund, warum Arbeitnehmer eine unwirksame Kündigung hinnehmen. Meistens ist diese Sorge unbegründet.
Die erste Einschätzung ist bei uns kostenlos. Besteht eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz, holen wir die Deckungszusage für Sie ein – Sie tragen dann in der Regel nur die vereinbarte Selbstbeteiligung. Ohne Rechtsschutz besprechen wir die Kosten vorher offen und rechnen nach dem Gegenstandswert ab, der sich am Bruttoverdienst bemisst.

§ 12a

Jede Seite zahlt ihren eigenen Anwalt
Vor dem Arbeitsgericht gilt in der ersten Instanz eine Besonderheit: Auch wer den Prozess verliert, muss die Anwaltskosten der Gegenseite nicht erstatten (§ 12a ArbGG). Das begrenzt Ihr Kostenrisiko erheblich.

RSV

Rechtsschutzversicherung
Arbeitsrechtsschutz ist in vielen Policen enthalten – oft ohne dass die Versicherten es wissen. Nennen Sie uns einfach Versicherer und Nummer, den Rest übernehmen wir.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
IHR ANSPRECHPARTNER

Marc Wesser

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht · Partner
Fast jede Kündigung hat eine Schwachstelle. Die Frage ist nur, ob man sie rechtzeitig findet und ob man bereit ist, sie konsequent zu nutzen.
Marc Wesser ist Partner bei Pilz Wesser & Partner Rechtsanwälte in Berlin und vertritt Arbeitnehmer bundesweit in Kündigungsschutzverfahren und Abfindungsverhandlungen. Ein Schwerpunkt liegt im Bank-Arbeitsrecht.
Kündigungsschützer ist ein Angebot der Kanzlei Pilz Wesser & Partner Rechtsanwälte mbB, Paderborner Straße 2, 10709 Berlin. Im Arbeitsrecht arbeitet Herr Wesser mit weiteren Kolleginnen und Kollegen der Kanzlei zusammen.

Lassen Sie Ihre Kündigung kostenlos prüfen

Je früher wir Ihre Unterlagen sehen, desto mehr Handlungsspielraum haben Sie. Die Einschätzung ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.

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Häufige Fragen

Ab wann läuft die Drei-Wochen-Frist genau?
Ich habe die Frist verpasst. Ist jetzt alles verloren?
Bekomme ich eine Abfindung, wenn ich klage?
Gilt das Kündigungsschutzgesetz auch für mich?
Muss ich befürchten, dass mein Arbeitgeber die Klage übel nimmt?
Muss ich für einen Termin nach Berlin kommen?

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Alle Angaben werden vertraulich behandelt und unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht.

Marc Wesser

Ihre Ersteinschätzung macht Marc Wesser persönlich – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Was danach passiert

  • Ein Fachanwalt sichtet Ihre Kündigung persönlich.
  • Sie erhalten in der Regel innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie möchten.
  • Sie erfahren, wie Ihre Chancen stehen und wie viel Zeit Ihnen bleibt.
  • Erst danach entscheiden Sie über das weitere Vorgehen. Es entstehen keine Kosten.

Es eilt? Rufen Sie an:

(030) 897 30 890

Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr

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