Kündigung erhalten?
Sie haben drei Wochen. Danach ist die Kündigung wirksam.
Wann läuft Ihre Frist ab?
Die Klagefrist beginnt mit dem Tag, an dem die Kündigung bei Ihnen im Briefkasten lag – nicht mit dem Datum auf dem Schreiben.
Unverbindliche Orientierung nach § 4 KSchG. Fällt der letzte Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag (§ 193 BGB). Maßgeblich ist immer die Prüfung im Einzelfall.