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Startseite Kündigungs wirksam?
Prüfliste

Viele Kündigungen scheitern nicht am Grund, sondern an der Forn.

Ein fehlender Zusatz, eine übergangene Anhörung, eine falsch berechnete Frist: Es gibt eine ganze Reihe von Fehlern, die eine Kündigung unwirksam machen – ganz unabhängig davon, wie berechtigt der Arbeitgeber sich fühlt. Hier sehen Sie, worauf wir zuerst schauen.
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Der erste Blick gilt dem Schreiben

Sechs Stellen im Kündigungsschreiben entscheiden häufig darüber, ob es überhaupt wirksam ist. Fahren Sie über die Markierungen.
1
§ 174 BGB - Wer hat unterschrieben?
Unterschreibt jemand mit „i. V.“ ohne beigefügte Vollmachtsurkunde und ohne dass Ihnen die Vertretungsbefugnis vorher bekannt gemacht wurde, können Sie die Kündigung zurückweisen – sie ist dann unwirksam. Das muss unverzüglich geschehen, in der Praxis binnen weniger Tage. Bei Geschäftsführern oder Prokuristen greift das nicht.
2
§ 4 KSchG - Das Datum ist nicht Ihre Frist
Für die Drei-Wochen-Frist zählt nicht das Datum auf dem Schreiben, sondern der Tag, an dem der Brief in Ihrem Briefkasten lag. Zwischen beiden liegen oft mehrere Tage – zu Ihren Gunsten. Notieren Sie sich den Zugangstag und heben Sie den Umschlag auf.
3
§ 622 BGB - Stimmt der Beendigungstermin?
Die Kündigungsfrist wächst mit der Betriebszugehörigkeit – von vier Wochen bis auf sieben Monate zum Monatsende. Ist sie zu kurz berechnet, wird die Kündigung meist auf den richtigen Termin umgedeutet, besonders bei dem Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Unwirksam ist sie dadurch selten – Sie erhalten aber länger Gehalt.
4
Kein Formfehler - Es steht kein Grund im Schreiben
Das ist zunächst kein Fehler: Bei einer ordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber den Grund im Schreiben nicht nennen. Er muss ihn aber vor Gericht darlegen und beweisen – und genau dort zeigt sich häufig, dass die Begründung nicht trägt. Anders bei Auszubildenden und bei der fristlosen Kündigung auf Verlangen.
5
§ 7 BUrlG - Freistellung unter Anrechnung von Urlaub
Eine Freistellung berührt die Wirksamkeit nicht, hat aber Folgen für Ihr Geld. Nur eine unwiderrufliche Freistellung kann Urlaub anrechnen – bei einer widerruflichen bleibt der Anspruch bestehen und ist am Ende auszuzahlen. Die Formulierung entscheidet hier über mehrere hundert Euro.
6
§ 623 BGB - Eigenhändige Unterschrift im Original
Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp, SMS, Fax oder als eingescanntes PDF ist nichtig – auch dann, wenn sie inhaltlich berechtigt wäre. Erforderlich ist ein Original mit handschriftlicher Unterschrift. Auch die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen.
WICHTIG: Auch wenn Sie hier keinen der Punkte wiederfinden die meisten Angriffspunkte liegen außerhalb des Schreibens. Ein Blick auf das Papier allein reicht nie aus.

Was man dem Schreiben nicht ansieht

Sechs weitere Punkte entscheiden über die Wirksamkeit – sie stehen nirgends im Brief und lassen sich nur durch Nachfragen im Verfahren klären.
Im Betrieb:
§ 102 BetrVG

Betriebsrat nicht angehört

Gibt es einen Betriebsrat und wurde er vor Ausspruch der Kündigung nicht ordnungsgemäß angehört, ist die Kündigung unwirksam – unabhängig davon, wie gut der Grund ist. Auch eine unvollständige Unterrichtung reicht für den Fehler aus.
Kündigung unwirksam
Im Betrieb:
§ 17 KSchG

Massenentlassung nicht angezeigt

Entlässt ein Arbeitgeber innerhalb von 30 Tagen mehrere Beschäftigte, muss er das je nach Betriebsgröße vorab der Agentur für Arbeit anzeigen. Fehler bei dieser Anzeige betreffen dann sämtliche Kündigungen der Welle.
Kündigung unwirksam
In Ihrer Person:
MuSchG · BEEG · SGB IX

Sonderkündigungsschutz übergangen

Bei Schwangerschaft, in Elternzeit oder bei anerkannter Schwerbehinderung muss vor der Kündigung die zuständige Behörde zustimmen. Fehlt diese Zustimmung, ist die Kündigung unwirksam – auch dann, wenn der Arbeitgeber von Ihrem Status nichts wusste, sofern Sie ihn rechtzeitig nachmelden.
Kündigung unwirksam
In Ihrer Person:
§ 1 · § 23 KSchG

Gilt das Kündigungsschutzgesetz?

Es greift erst nach sechs Monaten Beschäftigung und nur in Betrieben mit in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmern. Darunter ist die Prüfung anders – Formfehler, Diskriminierung und Sonderkündigungsschutz wirken aber weiterhin.
Kündigung unwirksam
Im Kündigungsgrund:
Verhaltensbedingt

Abmahnung fehlt

Bei steuerbarem Fehlverhalten braucht es grundsätzlich eine vorherige, einschlägige Abmahnung. Sie muss denselben Pflichtverstoß betreffen und darf nicht zu lange zurückliegen. Nur bei sehr schweren Verstößen ist sie entbehrlich.
Kündigung unwirksam
Im Kündigungsgrund:
§ 1 Abs. 3 KSchG

Sozialauswahl fehlerhaft

Bei betriebsbedingter Kündigung muss der Arbeitgeber unter vergleichbaren Beschäftigten den sozial am wenigsten Schutzbedürftigen auswählen – nach Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung. Hier passieren die meisten Fehler.
Kündigung unwirksam
Bei fristloser Kündigung:
§ 626 Abs. 2 BGB

Zwei-Wochen-Frist versäumt

Der Arbeitgeber muss innerhalb von zwei Wochen kündigen, nachdem er von den Gründen erfahren hat. Wer lange ermittelt oder zögert, verliert das Recht zur fristlosen Kündigung. Dieser Punkt wird sehr häufig übersehen – und ist einer der wirksamsten Angriffspunkte überhaupt.
Kündigung unwirksam
Nach Vertrag und Tarif:
Arbeits‒ und Tarifvertrag

Ordentliche Kündigung ausgeschlossen

Manche Tarifverträge schließen die ordentliche Kündigung ab einem bestimmten Alter oder einer bestimmten Betriebszugehörigkeit aus. Auch Arbeitsverträge enthalten mitunter längere Fristen als das Gesetz. Beides geht dem BGB vor.
Kündigung unwirksam
Nach Gleichbehandlungsrecht:
AGG · § 612a BGB

Diskriminierung oder Maßregelung

Eine Kündigung wegen Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Identität ist unwirksam. Dasselbe gilt, wenn sie eine Reaktion darauf ist, dass Sie zulässig Rechte geltend gemacht haben – etwa Überstunden eingefordert oder sich krankgemeldet haben.
Kündigung unwirksam

Wie wir Ihre Kündigung prüfen

Die Ersteinschätzung ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.
01

Unterlagen sichten

Kündigung, Arbeitsvertrag und – falls vorhanden – Abmahnungen. Ein Foto genügt für den Anfang.
02

Frist sichern

Wir bestimmen den Zugangstag und damit den letzten Klagetag. Das hat Vorrang vor allem anderen.
03

Angriffspunkte suchen

Form, Vollmacht, Betriebsrat, Sozialauswahl, Abmahnung, Sonderkündigungsschutz – die vollständige Liste, nicht nur das Offensichtliche.
04

Ehrlich einschätzen

Sie erfahren, wie stark Ihre Position ist – auch dann, wenn eine Klage wenig aussichtsreich wäre.

Häufige Fragen zur Wirksamkeit

Ist eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp gültig?
Muss im Kündigungsschreiben ein Grund stehen?
Die Kündigung wurde von der Personalabteilung unterschrieben – ist das zulässig?
Ich war krank, als die Kündigung kam. Ist sie deshalb unwirksam?
Was passiert, wenn ein Fehler gefunden wird?
Ich finde keinen der genannten Punkte. Lohnt sich eine Prüfung trotzdem?